
Berufliche Neuorientierung
An erster Stelle steht die Prävention. Diese erstreckt sich von der Vorbeugung und Begrenzung von Krankheitsrisiken, bis hin zur Früherkennung und Einleitung von technischen und organisatorischen Maßnahmen am Arbeitsplatz. In einem weiteren Schritt hin zur Behandlung fortgeschrittener Berufsdermatosen, Begrenzung der Erkrankungsfolgen und Vermeidung von Rückfällen. Sind nun alle präventiven Maßnahmen ausgeschöpft und die Hauterkrankung kann dauerhaft nicht gebessert oder gar geheilt werden, tritt die Überlegung zur beruflichen Neuorientierung ein. Voraussetzung ist, dass zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Hauterkrankung ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Dieser Entscheidung müssen Allergietests, Möglichkeiten zum Ersatz des Kontaktstoffes, Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen vor dem Kontakt sowie eine hautfachärztliche Therapie und Beratung vorangegangen sein. Demnach sollte auch die Durchführung eines adäquaten Hautschutzes konsequent erfolgen. Erst die abschließenden Befunde und Behandlungsdaten von Hautarzt, Haus- und Betriebsarzt liefern die Entscheidung, ob eine berufliche Neuorientierung erforderlich ist – diese dient dem Schutz des Betroffenen!
